Selbstverwaltung
In einer Kirche, in der die Gemeindemitglieder selbst ihre Entscheidungen treffen und sich der Mitverantwortung offen stellen, gehört es zum Selbstverständnis, dass auch die sogenannte Kirchensteuer nicht vom Finanzamt erhoben, sondern direkt an die Gemeinde bezahlt wird. Dabei ist es für neu hinzukommende Gemeindeglieder wichtig, auf ihre Lohnsteuerkarte zu achten.
Die Angabe "ev", die in verschiedenen Bundesländern auch für Reformierte angewandt wird, würde bewirken, dass die vom Finanzamt einbehaltene Steuer unserer Gemeinde verlorengeht. Deshalb können evangelisch-reformierte Gemeindeglieder, die in Schleswig-Holstein oder Niedersachsen wohnen oder dort arbeiten, auf unseren Antrag von der Kirchensteuer an die dortigen Finanzämter befreit werden, um ihren Kirchenbeitrag direkt an unsere Gemeinde entrichten zu können.
Was geschieht nun mit dem Geld, das Sie an die Gemeinde entrichten? Zuerst einmal müssen alle Mitarbeiter entlohnt werden, die hauptberuflich für die Gemeinde tätig sind. Freizeitheime müssen unterhalten werden, ebenso wie der Altenhof am Winterhuder Weg. Darüber hinaus werden erhebliche Mittel für die Sozialarbeit in der Diakonie aufgebracht.
Sie sehen, jeder Eurocent, mit dem Sie zur Finanzierung beitragen, kommt den Einrichtungen und der Arbeit unserer Gemeinde zugute. Und Sie erfahren, wohin das Geld geht: Der gesamte Haushalt wird von unabhängigen ehrenamtlichen Kassenprüfern geprüft und der Gemeinde jährlich offengelegt.


